Strahlnerwesen
Die Suche nach Kristallen – das Strahlnen – fasziniert die Menschen im Alpenraum seit Jahrhunderten. Wenn Sie heute auf Urner Korporationsgebiet Mineralien und Kristalle gewinnen möchten, benötigen Sie dazu ein Patent. Darüber hinaus gelten strenge Vorschriften beim Strahlnen: So sind etwa das Verwenden von maschinellen Hilfsmitteln und der Einsatz von Sprengstoff grundsätzlich nicht erlaubt. Nach uraltem Recht ist auch das Belegen der Fundstelle geregelt. Hat ein Strahlner eine Kluft mit Mineralien entdeckt, sichert er diese durch Hinterlegen eines Strahlnerwerkzeugs und Anbringen einer Markierung mit Patentnummer, Initialen und Datum der Erstbelegung. Ein Strahlner darf maximal zwei Fundstellen belegen. Im Radius von zwölf Metern vom belegten Klufteingang dürfen Dritte keine eigene Fundstelle belegen oder bearbeiten.
- Für das Strahlnen in den Gemeinden Andermatt, Realp und Hospental ist die Korporation Ursern zuständig.
Wer auf Urner Korporationsgebiet Mineralien gewinnen will, benötigt eine Bewilligung der Korporation Uri. Wir stellen Jahres-, Wochen- oder Tagespatente aus. Das Jahrespatent ist bis zum 31. März zu bestellen und gilt für das laufende Kalenderjahr. Die verschiedenen Preise finden Sie unten im Bestellformular unter "Bürger / Wohnsitz".
Nach Ausfüllen des Bestellformulars stellen wir Ihnen das Patent innerhalb der nächsten 3-10 Arbeitstage zu. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Bestellbestätigung per Mail erhalten.
Lösen Sie das Patent zum ersten Mal? Dann benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Passfoto. Dieses können Sie uns per Post oder E-Mail zustellen.
IBAN für die Überweisung via E-Banking/yellownet:
Postfinance CH23 0900 0000 6000 0438 7
Mit der Bestellung bestätigen Sie die Verordnung über das Suchen von Kristallen und Mineralien auf Gebiet der Korporation Uri durchgelesen zu haben.
Wer auf Urner Korporationsgebiet Mineralien gewinnen will, benötigt eine Bewilligung der Korporation Uri. Das Wochenpatent gilt für maximal sechs direkt aufeinander folgende Tage im laufenden Jahr. Es kann jederzeit bezogen werden.
Kosten: Fr. 60.00 für Korporationsbürger, Fr. 100.00 für Schweizerbürger, Fr. 120.00 für Ausländer.
Nach Ausfüllen des Bestellformulars stellen wir Ihnen das Patent umgehend per E-Mail zu.
IBAN für die Überweisung via E-Banking/yellownet:
Postfinance CH23 0900 0000 6000 0438 7
Bitte beachten Sie die kantonalen Feiertage (z.B. 15. August oder 1. November)!
Mit der Bestellung bestätigen Sie die Verordnung über das Suchen von Kristallen und Mineralien auf Gebiet der Korporation Uri durchgelesen zu haben.
Wer auf Urner Korporationsgebiet Mineralien gewinnen will, benötigt eine Bewilligung der Korporation Uri. Ein Tagespatent kann für maximal fünf Tage im Jahr gelöst werden und kostet Fr. 25.00 pro Tag. Es kann jederzeit bezogen werden.
Nach Ausfüllen des Bestellformulars stellen wir Ihnen das Patent per Mail zu. Bestellungen ab 17 Uhr für den Folgetag werden nicht mehr bestätigt, sind aber gültig.
IBAN für die Überweisung via E-Banking/yellownet:
Postfinance CH23 0900 0000 6000 0438 7
Bitte beachten Sie die kantonalen Feiertage (z.B. 15. August oder 1. November)!
Mit der Bestellung bestätigen Sie die Verordnung über das Suchen von Kristallen und Mineralien auf Gebiet der Korporation Uri durchgelesen zu haben.
Downloads:
- PDF Verordnung über das Suchen von Kristallen
- PDF Strahlnerbewilligungen 2023
- PDF Infoblatt Sperrgebiete
- PDF Gesuch für Helikoptertransporte
- WORD Gesuch für Helikoptertransporte (zum Ausfüllen am PC)
Externe Links:
- Ehrenkodex (Link zu SVSMF, Schweizer Strahlern, Mineralien- und Fossiliensammlern)
- Plan zu den Sperrgebieten (Link zu geo.ur.ch)
- Broschüre: Strahlen. Bergkristall in der Steinzeit
Kontakt Strahlneraufseher:
Werner Walker, Mobile 079 562 44 14 / werner.walker@korporation.ch