Wildcampieren/Biwakieren

Im Kanton Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcamping. Auf Gebiet der Korporation Uri ist das Campieren somit grundsätzlich erlaubt und muss nicht angemeldet werden. Jedoch raten wir dazu, sich vorgängig über alles Notwendige und eventuelle Verbote zu informieren. Gerne verweisen wir auch auf die Info-Seite von Uri Tourismus über das Wildcampieren im Urner Unterland.

Folgende Hinweise sind dringend zu beachten:

  • In Natur- und Landschaftsschutzzonen sind die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Das Weideland ist zu schonen (PDF Pläne Schutzzonen)
  • Auf privaten Strassen ist die passende Bewilligung einzuholen
  • Ist der gewählte Platz in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebes, ist mit dem Älpler/der Älplerin Kontakt aufzunehmen
  • Ist der Aufenthalt länger als 3 Nächte oder mit mehr als 10 Personen, sind wir vorgängig zu informieren
  • Der anfallende Kehricht ist in gebührenpflichtige Säcke zu verpacken und zur nächsten Kehricht-Sammelstelle zu bringen
  • Der Platz ist bei Lagerabbruch aufzuräumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen
  • Die Korporation Uri übernimmt keinerlei Haftung für Schadenereignisse durch Naturgewalten, weidendes Vieh usw.

In der Gemeinde Göschenen ist das wilde Campieren verboten. Dort muss für das Übernachten der offizielle Zeltplatz benutzt werden.

Draussen ungeschützt zu übernachten birgt einige Gefahren und ist nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund empfehlen wir die offiziellen Campingplätze zu benutzen.