Bürgerrecht

Wer am 31. Dezember 1888 Bürgerin oder Bürger des Kantons Uri war, verfügte über das Bürgerrecht der Korporation Uri und vererbte dieses weiter. Bis 1988 jedoch verloren Frauen ihr Korporationsbürgerrecht bei Heirat mit einem Nicht-Korporationsbürger. Nach einer Übergangslösung hat die Korporation Uri im Juli 2007 das Gesetz angepasst: Durch Heirat wird das Korporationsbürgerrecht neu weder verloren noch erworben. Frauen können nun ihr Korporationsbürgerrecht an ihre Kinder vererben, auch wenn sie mit einem Nicht-Korporationsbürger verheiratet sind.

Personen, die das Korporationsbürgerrecht nach dem alten Gesetz verloren haben, werden nicht automatisch wieder Korporationsbürger. Der Engere Rat hat auf deren Ersuchen hin das Korporationsbürgerrecht festzustellen. Wer das Korporationsbürgerrecht durch Einbürgerung erwerben möchte, hat ein schriftliches Gesuch an den Korporationsrat Uri zu stellen.

Feststellungsgesuche: Alle Personen über 18 Jahre müssen selber ein Gesuch stellen. Bei minderjährigen Kindern kann das Gesuch zusammen mit den Eltern eingereicht werden.