Bürgerrecht

Grundsatz
Wer am 31. Dezember 1888 Bürgerin oder Bürger des Kantons Uri war, verfügte damit auch über das Bürgerrecht der Korporation Uri und vererbte dieses weiter. 

Frauen
Durch Heirat mit einem Nicht-Korporationsbürger verloren Frauen das Korporationsbürgerrecht allerdings wieder. Die Korporationsgemeinde hat diese Regelung auf den 1. Juli 2007 angepasst. Seither gilt:
Durch Heirat wird das Korporationsbürgerrecht weder erworben, noch verloren. Frauen können das Korporationsbürgerrecht an ihre Kinder vererben, auch wenn sie mit einem Nicht-Korporationsbürger verheiratet sind.
Frauen, die das Korporationsbürgerrecht nach alter Gesetzgebung (vor 1. Juli 2007) durch Heirat verloren haben, können das Korporationsbürgerrecht wieder zurückerlangen. Der Engere Rat kann auf deren Ersuchen hin das Korporationsbürgerrecht feststellen. 

Erwerb
Das Korporationsbürgerrecht kann durch Abstammung (Feststellung des Bürgerrechts durch den Engeren Rat; vereinfachtes Verfahren) oder durch Beschluss (Erteilung des Bürgerrechts durch den Korporationsrat; Einbürgerung) erworben werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen sind dem untenstehenden Merkblatt zu entnehmen. Massgebend sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Gesuch
Erwachsene stellen ein Gesuch als Einzelperson. Minderjährige Kinder können das Gesuch zusammen mit den Eltern einreichen.

Ausweis
Nur Korporationsbürger/innen, welche ihren Wohnsitz im Gebiet der Korporation Uri haben, sind nutzungsberechtigt und erhalten einen Bürgerausweis.