Sommerviehzählung
Die Sommerviehzählung für die Verrechnung des Viehauflages findet mittels Selbstdeklaration statt. Als Stichtag für die Altersangabe gilt der 25. Juli. Die Zählformulare müssen vom Alpbewirtschafter unterschrieben und bis spätestens Freitag, 5. August 2024 an die Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, zurückgeschickt werden.
Die Tierhalter sind gebeten, genaue Angaben der Sömmerungstiere zu machen, insbesondere auch über ausserkantonale Tiere.
Auftreibende auf Korporationsgebiet, die kein Zählformular erhalten haben, sind verpflichtet die Angaben der Sömmerungstiere an die Korporationskanzlei Uri zu melden.
Wildheusammeln
Der Schnitt darf nicht vor dem 15. Juli vorgenommen werden. Der Engere Rat kann auch Wildheuflächen verpachten. Beim zuständigen Allmendaufseher kann nachgefragt werden, welche Wildheuflächen verpachtet oder reserviert sind. Die Vorgaben in der Verordnung betreffend das Sammeln von Heu und Streue auf Allmend der Korporation Uri (RB 755.41) sind einzuhalten.