Die Räumung der Heimkuhweiden von Schmalvieh wird auf Samstag, 22. Juni 2024 festgelegt. Die Räumung der Heimkuhweiden von Rindervieh hat bis zum Datum der letzten Rinder-Hirtifahrt zu erfolgen.
Für die Anmeldung auf die TVD-Nr. der Rinderhirte muss als Herkunftsbetrieb die TVD-Nr. der entsprechenden Heimkuhweide angegeben werden, sofern die Rinder direkt von der Bodenallmend in die Hirte transportiert werden. Die Rinder müssen auf der TVD-Nr. der Heimkuhweide abgemeldet werden.
Seit Sommer 2020 muss auch das Schmalvieh auf der TVD der jeweiligen Heimkuhweide an- und abgemeldet werden.
Betreffend Schmalviehhaltung werden die gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung gerufen. Im Weidegebiet der Kuh- und Rinderalpen dürfen keine Schafe und Ziegen gehalten werden.
Fehlbare, die sich nicht an die vorerwähnten Termine halten, werden gemäss Taxordnung (RB 641.1) der Korporation Uri mit einer Gebühr belegt.