Neues Gesetz über den Korporationsnutzen

Sofern es die Rechnung erlaubt, zahlt die Korporation Uri jedem Korporationsbürger und jeder Korporationsbürgerin über die entsprechende Korporationsbürgergemeinde einen Korporationsnutzen in Form eines Geldbetrages (in den letzten Jahren jeweils Fr. 5.-) aus. Den Korporationsnutzen in Form von Bargeld kennt die Korporation Uri schon seit vielen Jahren. Die bare Auszahlung des Korporationsnutzens mit dem "Fünfliber" führt teilweise zu kontroversen Diskussionen. Insbesondere erscheint die Auszahlungsform nicht mehr zeitgemäss. Der Engere Rat sieht deshalb vor, anstelle der Auszahlung eines Geldbetrages, Bürgeraktionen zu schaffen, welche die Bürger berechtigen z.B. Seilbahnen vergünstigt zu benutzen oder Gratiseintritte für Museen in Anspruch zu nehmen.

Zurzeit ist der Korporationsnutzen über eine Verordnung geregelt. Da dieser jedoch alle Bürger betrifft wurde zur Neuregelung ein Gesetz ausgearbeitet, über welches an der Korporationsgemeinde im Mai 2019 abgestimmt werden soll. Die Inkraftsetzung ist auf den 1.1.2020 vorgesehen. Eine erstmalige Bürgeraktion wäre demnach im Jahr 2020 möglich.

Der Engere Rat hat am 19. Februar den Gesetzesentwurf mit den Erläuterungen dazu zur Vernehmlassung freigegeben.
Gerne dürfen Sie bei Interesse an der Vernehmlassung teilnehmen und bis am 31. Mai 2018 mittels untenstehendem Fragenkatalog Ihre Meinung kundtun (per Mail an mail(at)korporation.ch).