Infos Alpwirtschaft 2022

  • Alp-, Stafel- und Hirteordnungen 2022
    Die Korporationsbürgergemeinden sowie die Alp- und Stafelgenossenschaften, Hirtekommissionen, Einzelälplerinnen und Einzelälpler werden aufgefordert, die Alp-, Stafel- und Hirteordnung pro 2022 bis spätestens 15. März 2022 an die Korporationskanzlei Uri zuzustellen. Gleichzeitig sind die genauen Adressen der Alp-, Stafel- und Hirtevögte sowie die Hirten und das Hirtepersonal (Hirteknechte) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfalle wird eine Gebühr gemäss Taxordnung der Korporation Uri erhoben.
     
  • Überzähliger Viehauftrieb auf Heimkuhweiden 2022
    Gesuche um Auftrieb von überzähligen Kühen und Kälbern pro Sommer 2022 auf Heimkuhweiden der Korporation Uri sind bis spätestens 28. Februar 2022 bei der Korporationskanzlei Uri, einzureichen. Verspätete Gesuchstellung oder ein unbewilligter Auftrieb werden gemäss Taxordnung der Korporation Uri mit einer Gebühr belegt.
    Die Begleitdokumente (Kopie 1) von allen auf den Heimkuhweiden aufgetriebenen Tieren müssen an die Korporation Uri zugestellt werden.
     
  • Schaf- und Ziegenhirteposten 2022
    Gestützt auf die Verordnung über die Nutzung der Geissweiden vom 20. Februar 2015, RB 755.35, Artikel 6b, kann der Engere Rat auf entsprechende Gesuche die Bewilligung für einen Schaf- oder Ziegenhirteposten erteilen. Dies verschafft den Berechtigten den Anspruch, das zugewiesene Gebiet allein zu nutzen. Gesuche um einen Schaf- oder Ziegenhirteposten sind bis 28. Februar 2022 an die Korporationskanzlei Uri zuzustellen.
     
  • Anmeldeverfahren 2022 für Rinderhirtenen
    Die Korporationsbürgergemeinden führen das Anmeldeverfahren für die Rinderhirtenen Alplen, Fiseten, Matten, Seenalp und Surenen durch. Die Anmeldung des Sömmerungsviehs wird in der Zeit vom 1. Februar bis 15. März 2022 bei der Korporationsbürgerkanzlei der Wohngemeinde oder direkt bei der Hirteverwaltung entgegen genommen. Anmeldungen für die Rinderhirte Matten sind bei der Korporationsbürgerkanzlei Seelisberg einzureichen. Das aufgelistete Anmeldeergebnis ist von den Hirteverwaltungen bis 31. März 2022 an den Engeren Rat zuzustellen.
     
  • Viehsömmerung Ruosalp 2022
    Die Anmeldung des Viehs zur Sömmerung in der Rinderhirte Ruosalp pro 2022 wird vom 1. Februar bis 15. März 2022 auf der Korporationskanzlei Uri entgegengenommen, Telefon 041 874 70 90 oder mail@korporation.ch.
     
  • Verpachtung von Alp- und Treibrechten
    Gemäss Artikel 15 der Verordnung über das Baurecht auf Allmend RB 752.21, bedarf die Verpachtung von Alp- und Treibrechten der Genehmigung durch den Engeren Rat. Verpächter von Alp- und Treibrechten werden deshalb aufgefordert, nicht genehmigte oder bereits ausgelaufene Pachtverhältnisse mittels Pachtvertrag bis spätestens 15. März 2022 zur Genehmigung an den Engeren Rat einzureichen.