Am 13. Juni 2025 traft sich der Korporationsrat Uri im Landratssaal in Altdorf zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr. Untenstehend finden Sie eine Übersicht der traktandierten Geschäfte sowie eine Zusammenfassung der Beschlüsse.
Folgende Traktanden wurden behandelt:
Traktandenliste vom 13. Juni 2025
- 1.1 Orientierungen
- 2.1 Orientierung über den Ausschuss; Aufteilung der Abteilungen Waldungen, Weiden und Verwaltung
Der Korporationsrat Uri nimmt Kenntnis über die Aufteilung der Abteilungen Waldungen, Weiden und Verwaltung im Ausschuss des Engeren Rates. - 2.2 Protokoll vom 4. Mai 2025; Genehmigung (Protokoll Korporationsgemeinde)
Kenntnisnahme über die Protokollgenehmigung der Korporationsgemeinde vom 4. Mai 2025.
- 3.1 Stiftung Haus zur Treib, Seelisberg; Beitrag an die Restaurierung und Neuausrichtung zur Treib, Seelisberg
Gemäss der Verordnung über die Beiträge der Korporation Uri wird der Stiftung Haus zur Treib ein Beitrag in der Höhe von Fr. 200'000.– an die geplante Restaurierung und Neuausrichtung vom Haus zur Treib zugesprochen.
- 4.1 Alpgenossenschaft Stössi, Bristen; Anbau an Alpkäserei Stössi, Bristen
Der Alpgenossenschaft Stössi, werden gemäss den eingereichten Unterlagen ca. 57 m2 Korporationsboden im Baurecht auf Allmend für den Anbau an die Alpkäserei Stössi, Gemeinde Silenen, vergabt.
- 5.1 Schutz- und Nutzungskonzept Erneuerbare Energien im Kanton Uri (SNEE); Erster Wirkungsbericht 2024
Vom ersten Wirkungsbericht 2024 zum Schutz- und Nutzungskonzept Erneuerbare Energien im Kanton Uri (SNEE) wird Kenntnis genommen.
- 6.1 ebs Energie AG, Schwyz; Erteilung der Konzession für die Nutzung der Korporationsgewässer für die Muotakraftwerke
Der ebs Energie AG wird das Recht zur Nutzung der Muota und ihrer Zuflüsse inkl. Glattalpsee zur Produktion von elektrischer Energie gemäss separater Konzessionsurkunde und unter nachstehenden Nebenbestimmungen verliehen.
Die Bewilligung zur Wasserentnahme und zur Regelung der Restwassermengen sowie der Schutz- und Nutzungsplanung wird gemäss den Bestimmungen der Konzessionsurkunde erteilt.
Die Anträge und Bestimmungen gemäss dem "Gemeinsamen Antrag" der ebs Energie AG und der Schutzorganisationen sind integrierender Bestandteil des Konzessionsentscheids. Die ebs Energie AG wird verpflichtet, diese umzusetzen. Die Einsprache der Umweltschutzverbände wird gemäss Erwägungen abgewiesen, soweit sie nicht aufgrund des "Gemeinsamen Antrags" gegenstandslos geworden sind.
Die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen gemäss den Erwägungen werden beschlossen und sind umzusetzen.
Das Konzessionserneuerungsprojekt für die Muotakraftwerke der ebs Energie AG wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung 1. Stufe als umweltverträglich beurteilt.