Strahlnerpatente 2024

Die Jahres-Strahlnerpatente 2024 werden vom 2. Januar - 31. März 2024 auf der Korporationskanzlei (Tel. 041 874 70 90) abgegeben. Nach dem 31. März 2024 werden keine Jahrespatente mehr ausgestellt.

Das Patent ist persönlich und nicht übertragbar. Es gilt ab Ausgabedatum bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Voraussetzung ist eine über dem Bundesrecht genügende Haftpflichtversicherung. Beim erstmaligen Lösen eines Patentes wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Während des ganzen Jahres können auch Wochen- oder Tagespatente bezogen werden. Für das Wochenpatent sind die gleichen Unterlagen erforderlich wie für das Jahrespatent.

Alle Patente können ebenfalls online über diesen Link bestellt werden.