Sommerviehzählung 2022

Die Sommerviehzählung für die Verrechnung des Viehauflages findet mittels Selbstdeklaration statt. Die Formulare mit Anweisung sind bereits verschickt worden. Als Stichtag für die Altersangabe gilt der 25. Juli. Die Zählformulare müssen vom Alpbewirtschafter unterschrieben und bis spätestens Freitag, 5. August 2022 an die Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, zurückgeschickt werden.

Die Tierhalter sind gebeten, genaue Angaben der Sömmerungstiere zu machen, insbesondere auch über ausserkantonale Tiere.

Auftreibende auf Korporationsgebiet, die kein Zählformular erhalten haben, sind verpflichtet die Angaben der Sömmerungstiere an die Korporationskanzlei Uri zu melden.