Räumung von allem Vieh ab Allmend der Korporation Uri und Entfernung der Weidezäune

Verordnung über die Allmendnutzung vom 17. Februar 1995 (RB 753.01)
Artikel 5
Die Allmend ist im Herbst am St.-Gallustag (16. Oktober) von allem Vieh zu räumen. 
Ausgenommen von dieser Regelung sind Nutzungsberechtigte, die über eine vom Engeren Rat genehmigte Sonderregelung verfügen.

Sämtliche Zäune, die zur Sömmerung von allem Vieh aufgestellt wurden, sind bis spätestens 30. Oktober 2025 zu entfernen oder abzulegen. Flexinetze und Kunststoffbänder sind aufzurollen.