Korporationsstrassen

Der Engere Rat, gestützt auf Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 3. Mai 2015 über die Strassen der Korporation Uri (Strassengesetz), eröffnet das Verfahren über die Erstellung des im Strassengesetz vorgeschriebenen Plans aller Korporationsstrassen. 

Wer die Zuweisung einer Strasse oder eines Strassenabschnitts zu den Korporationsstrassen bestreitet und wer eine Strasse oder einen Strassenabschnitt, den der Planentwurf nicht als Korporationsstrasse aufführt, dem Netz der Korporationsstrassen zufügen lassen will, kann innert 20 Tagen seit Beginn der Auflage (21. Mai 2021) seinen Antrag dem Engeren Rat der Korporation Uri (Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf) unterbreiten. Die Eingabe hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten. Wer den Antrag stellt, hat sein Interesse und das Begehren kurz zu begründen.