Alp-, Stafel- und Hirteordnungen 2025
Die Korporationsbürgergemeinden sowie die Alp- und Stafelgenossenschaften, Hirtekommissionen, Einzelälplerinnen und Einzelälpler werden aufgefordert, die Alp-, Stafel- und Hirteordnung pro 2025 bis spätestens 28. Februar 2025 an die Korporationskanzlei Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf zuzustellen. Gleichzeitig sind die genauen Adressen der Alp-, Stafel- und Hirtevögte sowie die Hirten und das Hirtepersonal (Hirteknechte) bekannt zu geben. Aufgrund einer Teilrevision über das Baurecht auf Allmend haben Alpgenossenschaften ein aktuelles Verzeichnis der Genossenschafterinnen und Genossenschafter jährlich mit der Alpordnung einzureichen. Sofern vorhanden, sind die aktuellen Statuten einzureichen. Diese sind jeweils erstmalig oder bei Änderungen vom Engeren Rat genehmigen zu lassen.
Falls keine Statuten vorhanden sind, sind diese gemäss Reglement zu erarbeiten und bis zum 30. Mai 2025 an die Korporation Uri einzureichen.
Im Unterlassungsfalle wird eine Gebühr gemäss Taxordnung der Korporation Uri erhoben.
Überzähliger Viehauftrieb auf Heimkuhweiden 2025
Gesuche um Auftrieb von überzähligen Kühen und Kälbern pro Sommer 2025 auf Heimkuhweiden der Korporation Uri sind bis spätestens 28. Februar 2025 bei der Korporationskanzlei Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, einzureichen. Verspätete Gesuchstellung oder ein unbewilligter Auftrieb werden gemäss Taxordnung der Korporation Uri mit einer Gebühr belegt.
Die Begleitdokumente (Kopie 1) von allen auf den Heimkuhweiden aufgetriebenen Tieren müssen an die Korporation Uri zugestellt werden.
Schaf- und Ziegenhirteposten 2025
Gestützt auf die Verordnung über die Nutzung der Geissweiden vom 20. Februar 2015, RB 755.35, Artikel 6b, kann der Engere Rat auf entsprechende Gesuche die Bewilligung für einen Schaf- oder Ziegenhirteposten erteilen. Dies verschafft den Berechtigten den Anspruch, das zugewiesene Gebiet allein zu nutzen. Gesuche um einen Schaf- oder Ziegenhirteposten sind bis 28. Februar 2025 an die Korporationskanzlei Uri, Gotthardstrasse 3, Altdorf, zuzustellen.
Anmeldeverfahren 2025 für Rinderhirtenen
Die Korporationsbürgergemeinden führen das Anmeldeverfahren für die Rinderhirtenen Alplen, Fiseten, Matten, Seenalp und Surenen durch. Die Anmeldung des Sömmerungsviehs wird in der Zeit vom 1. Februar bis 15. März 2025 bei der Korporationsbürgerkanzlei der Wohngemeinde oder direkt bei der Hirteverwaltung entgegen genommen. Anmeldungen für die Rinderhirte Matten sind bei der Korporationsbürgerkanzlei Seelisberg einzureichen. Das aufgelistete Anmeldeergebnis ist von den Hirteverwaltungen bis 31. März 2025 an den Engeren Rat zuzustellen.
Viehsömmerung Ruosalp 2025
Die Anmeldung des Viehs zur Sömmerung in der Rinderhirte Ruosalp pro 2025 wird vom 1. Februar bis 28. Februar 2025 auf der Korporationskanzlei Uri entgegengenommen.
Verpachtung von Alp- und Treibrechten
Gemäss Artikel 15 der Verordnung über das Baurecht auf Allmend RB 752.21, bedarf die Verpachtung von Alp- und Treibrechten der Genehmigung durch den Engeren Rat. Verpächter von Alp- und Treibrechten werden deshalb aufgefordert, nicht genehmigte oder bereits ausgelaufene Pachtverhältnisse mittels Pachtvertrag bis spätestens 28. Februar 2025 zur Genehmigung an den Engeren Rat einzureichen.
Kontaktangaben: Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf, Tel. 041 874 70 90, mail(at)korporation.ch