Infos Alpwirtschaft 2023

Alp-, Stafel- und Hirteordnungen
Die Korporationsbürgergemeinden sowie die Alp- und Stafelgenossenschaften, Hirtekommissionen, Einzelälplerinnen und Einzelälpler werden aufgefordert, die Alp-, Stafel- und Hirteordnung pro 2023 bis spätestens 15. März 2023 an die Korporationskanzlei Uri zuzustellen. Gleichzeitig sind die genauen Adressen der Alp-, Stafel- und Hirtevögte sowie die Hirten und das Hir­tepersonal (Hirteknechte) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfalle wird eine Gebühr gemäss Taxord­nung der Korporation Uri erhoben.

Überzähliger Viehauftrieb auf Heimkuhweiden
Gesuche um Auftrieb von überzähligen Kühen und Kälbern pro Sommer 2023 auf Heimkuhweiden der Korporation Uri sind bis spätestens 28. Februar 2023 bei der Korporationskanzlei Uri einzureichen. Verspätete Gesuchstellung oder ein unbewilligter Auftrieb werden gemäss Taxordnung der Korporation Uri mit einer Gebühr belegt.

  • Die Begleitdokumente (Kopie 1) von allen auf den Heimkuhweiden aufgetriebenen Tieren müssen an die Korporation Uri zugestellt werden.

Schaf- und Ziegenhirteposten
Gestützt auf die Verordnung über die Nutzung der Geissweiden vom 20. Februar 2015, RB 755.35, Artikel 6b, kann der Engere Rat auf entsprechende Gesuche die Bewilligung für einen Schaf- oder Zie­genhirteposten erteilen. Dies verschafft den Berechtigten den Anspruch, das zugewiesene Gebiet allein zu nutzen. Gesuche um einen Schaf- oder Ziegenhirteposten sind bis 28. Februar 2023 an die Korpo­rationskanzlei Uri zuzustellen.

Anmeldeverfahren für Rinderhirtenen
Die Korporationsbürgergemeinden führen das Anmeldeverfahren für die Rinderhirtenen Alplen, Fiseten, Matten, Seenalp und Surenen durch. Die Anmeldung des Sömmerungsviehs wird in der Zeit vom 1. Februar bis 15. März 2023 bei der Korporationsbürgerkanzlei der Wohngemeinde oder direkt bei der Hirteverwaltung entgegen genommen. Anmeldungen für die Rinderhirte Matten sind bei der Korporati­onsbürgerkanzlei Seelisberg einzureichen. Das aufgelistete Anmeldeergebnis ist von den Hirteverwal­tungen bis 31. März 2023 an den Engeren Rat zuzustellen.

Viehsömmerung Ruosalp
Die Anmeldung des Viehs zur Sömmerung in der Rinderhirte Ruosalp pro 2023 wird vom 1. Februar bis 15. März 2023 auf der Korporationskanzlei Uri entgegengenommen.

Verpachtung von Alp- und Treibrechten
Gemäss Artikel 15 der Verordnung über das Baurecht auf Allmend RB 752.21, bedarf die Verpachtung von Alp- und Treibrechten der Genehmigung durch den Engeren Rat. Verpächter von Alp- und Treib­rechten werden deshalb aufgefordert, nicht genehmigte oder bereits ausgelaufene Pachtverhältnisse mittels Pachtvertrag bis spätestens 15. März 2023 zur Genehmigung an den Engeren Rat einzureichen.

Korporation Uri, Gotthardstrasse 3, 6460 Altdorf
Telefon 041 874 70 90 oder mail@korporation.ch