Ehrung für landwirtschaftliche Dienstboten

Aufgrund der Verordnung im Rechtsbuch der Korporation Uri im Rechtsbuch (910.1) richtet die Korporation Uri Treueprämien für langjähriges Alppersonal (männlich und weiblich) im Gebiet der Korporation Uri aus.

Als Prämienberechtigte gelten:
a. Hirtepersonal in Rinder- und Schafhirtenen der Korporationsbürgergemeinden der Korporation Uri,
b. Alppersonal von Alpgenossenschaften auf Allmendalpen der Korporation Uri,
c. Alppersonal von privaten Einzelälplern für ihre Alpsommertätigkeit auf Allmendalpen der Korporation Uri.

Massgebend für die Auszahlung der Prämien ist folgende Tätigkeitsdauer:
a. 8 Sommer für die 1. Prämie von Fr. 100.—
b. 14 Sommer für die 2. Prämie von Fr. 200.—
c. 20 Sommer für die 3. Prämie von Fr. 300.—

Der Prämienberechtigte muss in ununterbrochener Folge beim gleichen Arbeitgeber oder im gleichen Betrieb im Anstellungsverhältnis gestanden haben.
Prämienberechtigt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Angestellte selbst. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Bezugsberechtigten.

Die Anmeldung bei der Korporation Uri erfolgt entweder über den Arbeitgeber oder das Alppersonal selber.