Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Heimkuhweide vom 23. April 2010 (RB 755.11) setzt der Engere Rat jährlich im Frühling den Zeitpunkt des Auftriebes auf die Heimkuhweide und den Zeitpunkt der Räumung fest.
Der Auftrieb für Rinder- und Schmalvieh auf Allmend der Korporation Uri wird auf Donnerstag, 15. Mai 2025 festgelegt. Ab diesem Datum kann mit Schmalvieh und Rindern die Heimkuhweide genutzt werden, bis der Engere Rat die Räumung festsetzt und wiederum publiziert.
Für Moderhinke gesperrte Schafe ist der Auftrieb auf die Heimkuhweiden gemäss Sommerungsvorschriften 2025 untersagt. Ebenfalls dürfen Betriebe, welche die Schafe mit Anzeichen von Lahmheit aufweisen, nicht auf die Allmenden aufgetrieben werden. Wer trotzdem kranke oder nicht aus status-freien Betrieben Schafe auf die Allmenden auftreibt, hat mit Sanktionen zu rechnen. Der Alpbewirtschafter ist für eine Auffuhrkontrolle zuständig. Deshalb sind alle Schafhalter angehalten, welche ihre Schafe auf die Allmende auftreiben wollen, sich vor dem Auftrieb bei der Korporation Uri zu melden, Tel.-Nr. 041 874 70 94.
Mit den Heimkühen darf erst am Tag der Urnerboden-Alpfahrt auf die Heimkuhweide gefahren werden. Auskunft über das Auftriebsdatum gibt die Korporationskanzlei Uri, Tel.-Nr. 041 874 70 90. Wer sich nicht an den festgelegten Termin hält, wird gemäss Taxordnung der Korporation Uri mit einer Gebühr belegt.
Betreffend Schafhaltung werden die gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung gerufen. Im Weidegebiet der Kuh- und Rinderalpen dürfen keine Schafe und Ziegen gehalten werden.
Seit Sommer 2020 müssen Schafe und Ziegen, welche auf die Heimkuhweiden aufgetrieben werden, auf der Tierverkehrsdatenbank angemeldet und, wenn sie in die Hirtenen oder Hochalpen gehen, wieder abgemeldet werden.
Bei Anmeldungen im AGATE über Mandate ist die Kopie 1 des Begleitdokuments an die Korporation Uri einzureichen.
Artikel 2 Absatz c) der Verordnung über das Schwendgeld (RB 754.22) ist zu beachten:
1 Schmalviehhalter, welche Heimkuhweidegebiet der Korporation Uri nutzen, haben pro Grossvieheinheit 1 Stunde Arbeit unentgeltlich für die jährlich wiederkehrenden Verbesserungen auf der Heimkuhweide zu leisten.
Die Sömmerungsvorschriften 2025 müssen eingehalten werden. Sie können beim Laboratorium der Urkantone, Föhneneichstrasse 15, 6440 Brunnen, www.laburk.ch oder unter folgendem Link bezogen werden.