Porträt

Schön, dass Sie uns im Internet besuchen. Auch wenn es uns schon seit bald tausend Jahren gibt – der Anschluss an die moderne Zeit ist uns wichtig. Im Internet verfügen wir nur über ein paar Bits und Bytes. In der realen Welt reicht unser Besitz von Felsen und Gletschern über Alpen und Wälder bis hin zu Bächen und Seen. Über imposante Gebiete also, die es zu erleben gilt. Gerne laden wir Sie ein, das Gebiet der Korporation Uri persönlich kennenzulernen. Unsere einzigartige Landschaft ist ideal, um sich vom hektischen Alltag zu erholen. Dass sie so erhalten bleibt, ist für uns weiterhin das grösste Anliegen.

Die Hauptaufgaben der Korporation drehen sich um Fragen der Landwirtschaft: Wir fördern das Alpwesen und die sorgfältige Nutzung des korporationseigenen Waldes, erhalten die Bergwelt und pflegen das landwirtschaftliche Kulturland. Unsere grösste Leistung liegt darin, Einheimischen und Gästen die ausgedehnten Wälder, Alpen und Berggipfel als Erholungsgebiete zur Verfügung zu stellen.

Auch andere Aufgaben dienen der Allgemeinheit: Wir verwenden einen bedeutenden Teil unserer Einkünfte, um öffentliche Werke zu finanzieren und zu fördern. Die Korporation Uri leistet Beiträge an Alp- und Bodenverbesserungsprojekte, an Strassen und Wege, Seilbahnen, Wasserversorgungen und Elektrifizierungen. Als Sponsor von kulturellen, sozialen und sportlichen Projekten sowie von Forschungsarbeiten tragen wir zur wirtschaftlichen Entwicklung von Uri bei. 

Wir entlasten die Gemeinden und den Kanton mit verschiedenen Leistungen, die weit über die ureigensten Aufgaben der Korporation hinausgehen. Dies kommt allen Urner Einwohnerinnen und Einwohnern zugute.

Uri kennt zwei Korporationen: Die Korporation Ursern im gleichnamigen Hochtal und die Korporation Uri, deren Gebiet sich von der Schöllenen bis an den Vierwaldstättersee erstreckt. Die beiden Korporationen zählen zu den ältesten Körperschaften in Uri. Sie sind aus den Marchgemeinden hervorgegangen und bestanden schon vor der Gründung der Eidgenossenschaft.

Bis ins 19. Jahrhundert war die Korporation Uri mit dem Staat Uri identisch. Nur Korporationsbürger konnten am politischen Geschehen teilnehmen. Die Bundesverfassung von 1848 erklärte alle Schweizer vor dem Gesetz gleich. Alle Schweizer erhielten somit das Recht, auf Kantonsebene an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Damit endete die Sonderstellung der Korporationsbürger. Gleichzeitig wurde mit der wachsenden Mobilität der Einwohnerschaft und mit den zunehmenden Staatsaufgaben der Ruf laut, eine Aufgabenverteilung zwischen politischer Gemeinde und Bürgergemeinde zu definieren. Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung im Jahr 1888 wurden die beiden Korporationen Uri und Ursern vom Kanton getrennt und zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Gesetzgebung erklärt. Man schied die Allmenden und das übrige Korporationsvermögen aus. Die Korporationen erhielten das Recht, sich nach eigenem Ermessen zu organisieren. Bis heute unterstehen sie jedoch der Rechtskontrolle des Kantons Uri.