Strahlnerwesen

Die Suche nach Kristallen – das Strahlnen – fasziniert die Menschen im Alpenraum seit Jahrhunderten. Wenn Sie heute auf Urner Korporationsgebiet Mineralien und Kristalle gewinnen möchten, benötigen Sie dazu ein Patent. Darüber hinaus gelten strenge Vorschriften beim Strahlnen: So sind etwa das Verwenden von maschinellen Hilfsmitteln und der Einsatz von Sprengstoff grundsätzlich nicht erlaubt. Nach uraltem Recht ist auch das Belegen der Fundstelle geregelt. Hat ein Strahlner eine Kluft mit Mineralien entdeckt, sichert er diese durch Hinterlegen eines Strahlnerwerkzeugs und Anbringen einer Markierung mit Patentnummer, Initialen und Datum der Erstbelegung. Ein Strahlner darf maximal zwei Fundstellen belegen. Im Radius von zwölf Metern vom belegten Klufteingang dürfen Dritte keine eigene Fundstelle belegen oder bearbeiten.

  • Für das Strahlnen in den Gemeinden Andermatt, Realp und Hospental ist die Korporation Ursern zuständig.

Wer auf Urner Korporationsgebiet Mineralien gewinnen will, benötigt eine Bewilligung der Korporation Uri. Das Wochenpatent gilt für maximal sechs direkt aufeinander folgende Tage im laufenden Jahr. Es kann jederzeit bezogen werden.

Preise 
KorporationsbürgerFr. 60.00
SchweizerbürgerFr. 100.00
AusländerFr. 120.00

Nach Ausfüllen des Bestellformulars stellen wir Ihnen das Patent umgehend per E-Mail zu.

IBAN für die Überweisung via E-Banking/yellownet:
Postfinance CH23 0900 0000 6000 0438 7 / Einzahlungsschein mit QR-Code
Als Zahlungszweck ist das Datum der Strahlnerwoche anzugeben (z.B. Wochenpatent vom 17.07-22.07.2023)

An Sonn- und Feiertagen ist das Strahlnen verboten. (Bitte beachten Sie die kantonalen Feiertage, z.B. 15. August oder 1. November!)

Die gelöste Woche ist verbindlich. Es gibt keine Rückerstattung bei Schlechtwetter.

Bestellformular

Wer auf Urner Korporationsgebiet Mineralien gewinnen will, benötigt eine Bewilligung der Korporation Uri. Ein Tagespatent kann für maximal fünf Tage im Jahr gelöst werden. Es kann jederzeit bezogen werden.

Preis 
Pro TagFr. 25.00

Nach Ausfüllen des Bestellformulars stellen wir Ihnen das Patent per Mail zu. Bestellungen ab 17 Uhr (Freitag 16.30 Uhr) für den Folgetag werden nicht mehr bestätigt, sind aber gültig.

IBAN für die Überweisung via E-Banking/yellownet:
Postfinance CH23 0900 0000 6000 0438 7 / Einzahlungsschein mit QR-Code
Als Zahlungszweck ist der Strahlnertag anzugeben (z.B. Tagespatent vom 17.07.2023)

An Sonn- und Feiertagen ist das Strahlnen verboten. (Bitte beachten Sie die kantonalen Feiertage, z.B. 15. August oder 1. November!)

Gelöste Tage sind verbindlich. Es gibt keine Rückerstattung bei Schlechtwetter.

Bestellformular

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Externe Links:

Kontakt Strahlneraufseher:
Werner Walker, Mobile 079 562 44 14 / werner.walker@korporation.ch