Strahlerwesen
Das Strahlen zählt zu den ältesten in unseren Gegenden ausgeübten Gewerben. Wer heute auf Urner Korporationsgebiet Mineralien und Kristalle gewinnen will, benötigt dazu eine Bewilligung der Korporation Uri.
Mineralien & Kristalle dürfen nur mit Bewilligung der Korporation Uri gewonnen werden. Wir stellen hierfür Jahres-, Wochen- oder Tagespatente aus. Die Patente können entweder per Internet bestellt werden oder wir stellen sie direkt auf der Korporationskanzlei aus.
Die Ausübung des Strahlens ist an strenge Vorschriften gebunden. So sind etwa das Verwenden von maschinellen Hilfsmitteln und der Einsatz von Sprengstoff nicht erlaubt. Nach uraltem Recht ist auch das Belegen der Fundstelle geregelt: Hat ein Strahler eine Kluft mit Mineralien entdeckt, so kann er sich durch das Hinterlegen eines Strahlenwerkzeugs und durch das Anbringen einer Markierung mit Namen, Adresse und Datum der Erstbelegung das Recht der Ausbeutung sichern. Ein Strahler darf allerdings nur zwei Fundstellen belegen.
Gebühren Strahlerpatente (PDF, 26 Kb)
Kosten für Jahres-, Wochen- und Tagespatente

