Strahlerwesen

Das Strahlnen zählt zu den ältesten in unseren Gegenden ausgeübten Gewerben. Wer heute auf Urner Korporationsgebiet Mineralien und Kristalle gewinnen will, benötigt dazu eine Bewilligung der Korporation Uri.
Mineralien & Kristalle dürfen nur mit Bewilligung der Korporation Uri gewonnen werden. Wir stellen hierfür Jahres-, Wochen- oder Tagespatente aus. Die Patente können entweder per Internet bestellt werden oder wir stellen sie direkt auf der Korporationskanzlei aus.
Die Ausübung des Strahlnens ist an strenge Vorschriften gebunden. So sind etwa das Verwenden von maschinellen Hilfsmitteln und der Einsatz von Sprengstoff nicht erlaubt. Nach uraltem Recht ist auch das Belegen der Fundstelle geregelt: Hat ein Strahlner eine Kluft mit Mineralien entdeckt, so kann er sich durch das Hinterlegen eines Strahlnerwerkzeugs und durch das Anbringen einer Markierung mit Namen, Adresse und Datum der Erstbelegung das Recht der Ausbeutung sichern. Ein Strahlner darf allerdings maximal zwei Fundstellen belegen.
Bestellen eines Strahlerpatentes
Hier finden Sie noch mehr Informationen über das Strahlerpatent
