Strahlerpatent bestellen
Alle, die auf Urner Korporationsgebiet Mineralien und Kristalle gewinnen wollen, benötigen dazu eine Bewilligung der Korporation Uri. Wir stellen hierfür Jahres-, Wochen- oder Tagespatente aus. Das Jahrespatent ist bis zum 31. März abzuholen und gilt für das laufende Kalenderjahr. Das Wochenpatent gilt für maximal sechs Tage im Jahr, welche hintereinander zu beziehen sind. Das Tagespatent kann für maximal fünf Tage im Jahr gelöst werden. Die Wochen- oder Tagespatente können währen des ganzen Jahres bezogen werden.
Die Ausübung des Strahlens ist an strenge Vorschriften gebunden. So sind etwa das Verwenden von maschinellen Hilfsmitteln und der Einsatz von Sprengstoff nicht erlaubt. Nach uraltem Recht ist auch das Belegen der Fundstellen geregelt. Hat ein Strahler eine Kluft mit Mineralien entdeckt, so kann er durch das Hinterlegen eines Strahlerwerkzeuges und durch das Anbringen einer Markierung mit Patent-Nr., Initialen und Jahrzahl das Recht der Ausbeutung sichern. Ein Strahler darf höchstens zwei Fundstellen belegen. Dritte dürfen innerhalb eines Radius von 12 Metern vom Klufteingang einer belegten Fundstelle keine eigene Fundstelle belegen oder bearbeiten.
Gesetz über das Suchen und Kristallen (PDF, 29 Kb)
Auf Gebiet der Korporation Uri
Ehrenkodex (PDF, 25 Kb)
Für Strahler auf Urner Gebiet
Sperrgebiete (PDF, 108 Kb)
Gültig für das Jahr 2010
Liste Besitzer Jahrespatente (PDF, 52 Kb)
Alle Jahrespatent Besitzer im Jahr 2010
