Die Korporationsbürgergemeinde
Der Kanton Uri zählt 20 Gemeinden. Drei im Urserntal und 17 im unteren Kantonsteil. Jede dieser Gemeinden besteht aus der politischen und der Korporationsbürgergemeinde. Zur Korporation Uri gehören demnach 17 Korporationsbürgergemeinden.
Der Korporationsbürgergemeinde gehören alle in der entsprechenden Gemeinde ansässigen Bürgerinnen und Bürger der Korporation Uri an. Ob ein Wassner Bürger also in Bürglen oder eine Seelisbergerin in Silenen wohnt - dort, wo er oder sie sich niedergelassen hat, ist er oder sie stimm-, wahl- und nutzungsberechtigt.
Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Bürgerinnen und Bürger zur Korporationsbürgergemeindeversammlung. Sie:
- erlässt Rechtsvorschriften;
- verabschiedet den Voranschlag und die Rechnung;
- wählt den Präsidenten der Korporationsbürgergemeinde, die Korporationsbürgerschreiberin und den -schreiber, das Gemeindeforstpersonal sowie die Vertreter der Korporationsbürgergemeinde in den Korporationsrat.
Der Korporationsbürgerrat ist mit dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde vergleichbar. Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern und
- vollzieht die Beschlüsse der Korporationsbürgergemeindeversammlung;
- verwaltet die Waldungen und das Vermögen des Allmendguts.

