Alpen und Weiden
Rund ein Drittel der Oberfläche des Kantons Uri wird als Alpweiden für Rind- und Schmalvieh benutzt. Diese wiederum gehören zum allergrössten Teil den Korporationen. Die Alpen sind das eigentliche Rückgrat der urnerischen Landwirtschaft. Ohne Alpwirtschaft könnten viele Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Uri gar nicht existieren.
Auf unseren Alpen darf nur alpen, wer Korporationsbürger ist und über ein Alprecht verfügt. Dieses kann verkauft, vererbt oder unter bestimmten Auflagen an Korporationsbürger/innen verpachtet werden. Im Gegensatz zum Grund und Boden sind die Gebäude Privateigentum des Älplers.
Die Bestossung der Alpen sind gesetzlich genau geregelt.
Gesetz über den Viehauflag (PDF, 23 Kb)
Inklusive Taxation, Artikel 10

