Aktuell
Neues Sponsoringreglement
Der Engere Rat der Korporation Uri hat ein neues Reglement für das Sponsoring erlassen. Es regelt die finanziellen Beiträge an lokale, regionale und nationale Projekte in Sport, Kultur und Sozialem und in anderen Bereichen.
Das Reglement sieht vor, dass Gesuche um Sponsoring-Beiträge grundsätzlich bis Ende Juli des Vorjahres, in welchem der Anlass stattfindet, schriftlich einzureichen sind. Die bisherige Praxis der Sponsoringbeiträge bis zum Betrag von Fr. 2'000.– wird unverändert beibehalten. Der Eingabeschluss Ende Juli betrifft das Sponsoring über der Summe von Fr. 2'000.–. Das Reglement wurde vom Engeren Rat auf den 1.1.2011 in Kraft gesetzt. Zukünftig wird man aufgrund der eingegangenen Gesuche bis zum 31. Juli dem Korporationsrat einen entsprechenden Budgetbetrag für das folgende Jahr beantragen.
REGLEMENT
über Sponsoringbeiträge
vom 25.1.2010
Der Engere Rat der Korporation Uri beschliesst:
Artikel 1 Zweck
1Die Korporation unterstützt in ihrem Gebiet lokale, regionale und nationale Projekte in Sport, Kultur und Sozialem und in anderen Bereichen mit Sponsoring-Beiträgen. Sie versteht ihr Engagement als Partnerschaft, zu der beide Seiten einen Beitrag leisten und von der beide Seiten profitieren.
2Die Korporation Uri unterstützt mit Sponsoring nur ausgewählte Partner, die durch den Engeren Rat oder Korporationsrat bestimmt werden.
Artikel 2 Höhe der Beiträge
Als Sponsoring leistet die Korporation Uri Beiträge in der Höhe von Fr. 2'000.00 bis Fr. 50'000.00, je nach Grösse und Bedeutung des Anlasses.
Artikel 3 Gesuche um Sponsoring-Beiträge
1Gesuche um Sponsoring-Beiträge sind grundsätzlich bis Ende Juli des Vorjahres schriftlich bei der Korporationsverwaltung, Gotthardstrasse 3, Altdorf, einzureichen.
2Folgende Unterlagen sind dem Engeren Rat der Korporation Uri einzureichen:
a) schriftliches Gesuch
b) Budget des Anlasses
c) vorgesehene Leistungen des Veranstalters zugunsten der Korporation.
Artikel 4 Leistungen gegenüber der Korporation
Der Engere Rat der Korporation Uri vereinbart mit dem Veranstalter schriftlich die von diesem für den Sponsoring-Beitrag zu erbringenden Gegenleistungen.
Artikel 5 Budgetierung
Der Engere Rat der Korporation Uri legt dem Korporationsrat mit dem Budget jährlich den vorgesehenen Betrag für Sponsoring vor.
Artikel 6 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Altdorf, 8. März 2010
Der Korporationspräsident Der Korporationsschreiber
Alois Arnold Pius Zgraggen
Korporationsrätliche Prüfungskommissionen
Der Engere Rat hat für die Behandlung von zwei Geschäften im Korporationsrat Uri folgende korporationsrätliche Kommissionen eingesetzt:
Beitrag an die Sanierung des Schwimmbads Moosbad, Altdorf
Arnold Peter, Attinghausen, Präsident
Albert Maria, Altdorf, Vizepräsidentin
Walker Walter, Wassen, Mitglied
Arnold Claudia, Bürglen, Mitglied
Muheim Kaspar, Schattdorf, Mitglied
Beitrag an die Erweiterung der Schlachtanlage ÜrnerFleisch AG, Altdorf
Arnold Karl, Schattdorf, Präsident
Herger Alois, Seelisberg, Vizepräsident
Arnold Niklaus, Bürglen, Mitglied
Schuler Kurt, Altdorf, Mitglied
Indergand Peter, Erstfeld, Mitglied
